Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Wie für Lebensmittel (native Kost) doch geworben werden darf

Erstellt von r.ehlers am Sonntag 4. Oktober 2015

Ist Ihnen schon aufgefallen, dass die laszive Almased-Frau nicht mehr vor den Abendnachrichten zum Gitarrenklang im Bikini über Ihren Bildschirm hüpft? Da scheint doch jemand auch gegenüber den hohlen Versprechungen von Almased, dass der Verzehr dieser simplen Nahrung eine Abnehmwirkung hätte, das Lebensmittelgesetz anwenden zu wollen! Ohne Druck von oben würde solch ein Unternehmen m.E. jedenfalls nicht diese sexistische Werbung aufgegeben haben, die ganz zweifellos sein größter Gewinnbringer war. Bei der Bekämpfung der frechen eindeutig unerlaubten gesundheitlichen und physiologischen Wirkaussagen dieses angeblichen Abnehmprodukts sind die zuständigen Behörden in Bayern – einschließlich der Staatsanwaltschaft – allerdings noch nicht weit gekommen. Ich verzichte darauf, da ins Detail zu gehen, weil mich schon die bloße Beschäftigung mit diesem Thema  anzuwidern beginnt.

-aus der Almased-Werbung!

Andere Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln haben nach der Verschärfung des Lebensmittelrechts durch die Europäischen Health Claims Verordnung die Gewalt des Staates allerdings ganz anderes erlebt, wenn behördlich geurteilt wurde, dass sie mit Wirkungen ihrer Produkte warben, die nicht wissenschaftlich gesichert seien und nicht von der europäischen Kontrollbehörde EFSA in Parma, Italien,  ausdrücklich genehmigt worden waren. Außer bei einigen „Großen“, bei denen man gern ein Auge zudrückt, leidet die ganze Branche der besonderen Lebensmittel (einschließlich der Nahrungsergänzungsmittel) unter dem praktisch totalen Verbot sinnvoller Werbung.

Unter sinnvoller Werbung verstehe ich natürlich keine verlogene Werbung, die aber ohnehin seit eh und je verboten ist. Durch die deutsche Rechtspraxis betroffen ist aber leider auch jede ehrliche Werbung mit positiven Wirkungen, deren Eintritt möglich erscheint, wenn auch alle Voraussetzungen für ihren Eintritt noch nicht geklärt sind. Die Zulassung genau dieser Art von Werbung hatte ich in Vertretung der Firma Aminas  in einem Abmahnverfahren des großen Berliner Wettbewerbsverbandes vor dem Landgericht Wuppertal als positives Ergebnis „mitgenommen“, worauf die Firma mehrere Jahre lang auf ihren Produkten deutlich erklärte, dass nach ihrer Auffassung gute Chancen bestehen, durch den nüchternen Verzehr von Aminas auf leeren Magen ein Defizit am Gehirnbotenstoff Serotonin ausgleichen zu können, auch wenn das im Sinne des Gesetzes noch nicht hinreichend gesichert war. Nach der unverständlichen Entscheidung des OVG Münster vom 17.7.2014 – s. http://www.essenspausen.com/ovg-muenster-traeger-des-stinkfruchtpreises/ – ist das erst einmal Geschichte, wenn das Ergebnis auch im Interesse vieler Hilfesuchender geradezu niederschmetternd ist.

Wir müssen „damit leben“, dass Menschen die, wie sehr viele, im Gehirn nicht genügend vom unverzichtbaren Schlüsselhormon Serotonin aufbauen können und daher in Depression, Burnout und mehr gelangen, gar nichts darüber erfahren, dass eine kleine Änderung ihrer Essweise möglicherweise dieses ihr zentrales Problem perfekt lösen kann! Aber der Zug fährt mal wieder in die falsche Richtung!

Neue Aussagen zur Wirkung nativer Kost, an die sich keine Kontrolle stoßen kann

Erst im Verlaufe einiger Jahre nach der Euphorie über die Entdeckung der Möglichkeit, den körpereigenen Aufbau des Botenstoffes Serotonin zu fördern, wurde mit bewusst, dass die geänderte Essweise eine ganze Reihe Änderungen in der Nutzbarkeit der Inhaltsstoffe der nüchtern genossenen Nahrung und der Schnelligkeit der Verstoffwechslung  bewirkte. Ich schrieb darüber immer wieder, hier im Blog und in anderen Medien, auch in meinen Büchern. Gemessen an der Sensation die der bisher unerkannte Serotoninaufbau in Wahrheit ist, kamen diese weiteren Wirkungen in der Darstellung und in ihrer Akzeptanz aber immer viel zu kurz.

Zur besseren Einsicht beigetragen hat die beiläufige Feststellung eines Mitarbeiters des zuständigen Verbraucherschutzamtes, der sich fragte, ob es bei Aminas überhaupt um die Wirkung von Inhaltstoffen geht, weil diese ja wohl auch durch andere ersetzbar seien und die Behörde sich womöglich nur dagegen wehrte, dass der Verkäufer des Lebensmittels nur  eine vom Herkömmlichen abweichende andere Verzehrweise und einen anderen Verzehrzeitpunkt propagierte.

Ebenso wie der Anbieter eines Lebensmittels frei erklären darf, dass man an dessen Inhalte (gleich ob besonders gute oder nicht) viel zuverlässiger herankommt, wenn man sie nicht verkocht und nicht am Stück ist, sondern sie roh belässt, aber stark zerkleinert oder gar vermahlt, darf er auch das jedem Menschen zugängliche korrekte Wissen über die Anatomie und Physiologie von Magen, Magenpförtner und Dünndarm zugrunde legen und vorschlagen, dass man zur schnelleren Verstoffwechslung die von ihm vorgeschlagene rohe Nahrung gut zerkleinert auf den leeren Magen aufnehmen und mit ein wenig Flüssigkeit hinunter spülen soll, damit sie nicht im Magen festgehalten wird, sondern durch den relaxierte Magenpförtner direkt in den Dünndarm laufen kann, wo sie sich auf dessen ganzer Länge auf seinen weiten Verdauungsflächen verteilen kann.

Schlagwörter, die diese Essweise treffend kennzeichnen und rechtlich nicht beanstandet werden können, sind zum Beispiel:

  • Vitalstoffreiche Rohkost (Proteine, Enzyme)
  • Sofortiger Durchlass vom Magen in den Dünndarm
  • Schnelle und ergiebige Verstoffwechslung
  • Alsbaldige Verfügung aller Körperzellen und Organe über die Vitalstoffe