Gnade vor Recht = Rechtsbruch
Erstellt von r.ehlers am Dienstag 3. Oktober 2017
Die Situation hat gewiss jeder schon erlebt: Wenn Kinder spielerisch miteinander raufen, um zu sehen, wer stärker ist, kommt es vor, dass der Unterlegene um Gnade bittet. Dabei wird dem Sieger zur Beschwichtigung eine erhobene Stellung zugesprochen, aus der heraus er darauf verzichten kann, seine Möglichkeiten bis zur letzten Konsequenz zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des sich unterwerfenden Kontrahenten auszunutzen.
Gnade walten lassen kann eben nur der, wer die Macht hat, über die Ausübung für einen anderen nachteiliger Maßnahmen entscheiden zu können. Gnade wird gewährt wie ein Geschenk, auf das man ja auch keinen Anspruch hat. In beiden Fällen steht die noble Geste nur dem zu, der auch das Recht zur Verfügung darüber hat. Ein Gefängniswärter, der einen Insassen aus Mitleid oder sonstigen Gründen laufen lässt, übt keine Gnade. Er bricht das Recht. Er handelt ebenso kriminell wie der Wohltäter, der wie einst Robin Hood die Armen mit Reichtümern beschenkt, die er den Reichen gestohlen hat. Natürlich zollt man dem kühnen Helfer der Armen mehr Respekt als dem Dieb,der nur seine eigenen Interessen verfolgt.
Was viele Menschen überraschen wird:
- Im Rechtsstaat gibt es keine Gnade und keine Vergünstigung, die nicht ausdrücklich rechtlich geregelt sind.
Selbst Orden und Ehrenzeichen wie das Bundesverdienstkreuz dürfen nur streng nach entsprechenden Gesetzen verliehen werden. Erfindet ein Staatsdiener gesetzlich nicht anerkannte Vergünstigungen, handelt er rechtswidrig und macht sich im Zweifel sogar strafbar, wenn er dazu auf das Geld der Steuerzahler zurückgreift. Auf der anderen Seite müssen nach dem Gesetz Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, nicht beim Amt um Zahlung betten, weil das Gesetz ihnen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Grundsicherung gewährt. In meiner früheren Anwaltstätigkeit habe ich wiederholt Menschen zum Sozialamt geschickt, die mit aller Macht ohne staatliche Hilfe zurecht kommen wollten und ohne Obdach und von dem lebten, was sie auf der Straße erbetteln konnten.Das muss im modernen Sozialstaat nicht sein, der die Bürger so viel mehr mit Steuern belastet als es das je in der Menschheitsgeschichte gegeben hat.
Liegt dagegen die Einräumung von Vorteilen im Ermessen eines Staatsdieners, muss er dieses Ermessen sachgerecht ausüben. Nur das Staatsoberhaupt, also der Bundespräsident und die staatlichen Stellen mit von ihm abgeleiteten Behörden wie die Justizminister haben eine rechtlich nicht überprüfbare Gnadenbefugnis und können „Gnade vor Recht“ ergehen lassen. Dieses noch aus der Monarchie stammende Sonderrecht gibt es aber auch nur im Strafvollzug.
Wer sonst im Namen unseres Staates Geschenke macht, der bricht das Recht.
Dies ist auch die Essenz des Rechtsgutachtens der beiden ehemaligen Verfassungsrichter Papier und di Fabio, die keinen Zweifel daran gelassen haben, dass unsere Bundeskanzlerin Merkel 2015 das Recht gebrochen hat, indem sie – wenn auch aus Gründen der Menschlichkeit – unter Bruch der Schengen-Regeln die Grenzen unseres Landes und der EU für Asylanten, Flüchtlinge und Migranten öffnete und es den Ländern und Gemeinden überließ, sie zu versorgen und zu integrieren. Viele Bürger haben das in der Bundestagswahl 2017 richtig erkannt und ihr ihre Stimme verweigert, sodass sie jetzt Schwierigkeiten hat, zusammen mit vier kaum einigen Parteien eine Mehrheit für eine Fortsetzung ihrer Kanzlerschaft zusammen zu bringen. Dass die SPD keinen Wählerauftrag bekam, kann nicht verwundern, wo sie in der großen Koslition die Merkel-Politik ausdrücklich stützte.
In der Religion der christlichen Kirchen geht es nicht um Gnade vor Recht. Die Kirrchen sind sich alle einig, dass der Mensch nicht mit Gott rechten kann. Er kann Gnade erhalten durch den Glauben, wenn er sich würdig erweist. Zunächst aber muss er die Gnade des Glaubens erbitten. Ob er sie je erhält, liegt nicht bei ihm (außer bei den Calvinisten, die meinen, mit guten Werken im Leben weiter zu kommen). Das ist der Punkt, an dem ich als junger Mensch meinen christlichen Glauben verlor.