Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Gehörschutz und Lärmverschmutzung

Erstellt von r.ehlers am Dienstag 1. März 2016

„Gehörschutz benutzen“ nach DIN 4844-2

Seit der „Walkman“ es ermöglichte, sich ohne Störung Dritter über beide Ohren beschallen zu lassen, gibt es bei der Jugend  heute viel mehr irreparable Hörschäden als früher. Wenn der Lärmpegel 80 dB(A) übersteigt, ist das schon gefährlich. Die Gefahrenkurve steigt bekanntlich asymptotisch an. 85 dB(A) ist schon doppelt so laut und kann am Arbeitplatz ohne Ohrenschutz nicht mehr hingenommen werden. Vom Walkman oder dem Smartphone werden aber Lautstärken von über 100 dB(A)  produziert wie man sie sonst nur von Diskotheken oder startenden Flugzeugen kennt..

Hörschäden haben leider einen eingebauten Verschlimmerungmechnismus: leidet einmal die Wahrnehmung von zum normalen Hören nötigen Frequenzen, stellt man automatisch die Lautstärke höher. Ohne dass dies genau erforscht wäre, kann man annehmen, dass solche Mechanismen auch zur Entstehung der weit verbreiteten Tinnituserkrankung führen.

In der Natur ist Lärm kaum jemals ein Problem. In der zivilisierten Welt mit ihren vielen Lautmachern ist die „Lärmverschmutzung“ ein Teil der Umweltverschmutzung.  Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zur Lämbegrenzung sind alt und unzureichend, zumal heute ganz neue Gefahren durch Lärm bekannt geworden sind.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm gemäß § 48 BImmG (ImmissionsschutzG)  von 1974 , kurz TA Lärm, gibt den lärmgeplagten Menschen nur einen sehr beschränkten Mindestschutz, der zudem nur dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Gewerbe- und Industrieanlagen dient. Zugelassen sind beispielsweise in reinen Wohngebieten außerhalb von Gebäuden tags 50 dB(A) und nachts 35 dB (A), innerhalb von Gebäuden tags 35 dB(A) und nachts 25 dB(A). Sie ist nicht anzuwenden bei Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm oder Sportlärm, nicht genehmigungsbedürftigen landwirtschaftlichen Anlagen, Tagebauen, Seehäfen, Anlagen für soziale Zwecke, Baustellen (Wikipedia).

Ich vergesse es nie, dass einer meiner Mandanten meiner Anwaltspraxis Anfang der 70er Jahre vor Gericht kein Gehör fand, der sich über eine schrecklich schräg abgespielte Pausenmelodie auf jeden Morgen vielfach auf dem neben seinem Privathaus gelegenen Schulhof erklang. Wer kann es schon ertragen, wenn er immer wieder völlig schief wiedergegeben die Melodie zu „Üb immer Treu und Redlichkeit“ vorgespielt bekommt – auch wenn der Geräuschpegel unter 50 dB(A) liegt?!

Als die TA Lärm geschrieben wurde, hatte man noch keine Vorstellung davon, dass die absolute Lärmhöhe nicht das Maß aller Dinge ist. Heute wissen Schlafforscher, dass ein erholsamer Schlaf weniger durch einzelne besonders lärmhafte Vorgänge wie etwa durch einen Überflug eines Passagierflugzeuges unterbunden wird, sondern mehr durch einen durchaus viel geringer liegenden dauerhaften Geräuschpegel. Gemeint sind Dauergeräusche unter 25 dB(A) wie sie etwa von Wasserpumpen ausgehen können. In Ballungszentren wie im Innenbereich der Großstädte und in ganzen Revieren wie im Rhein-Ruhr-Raum ist das Interesse, nicht allzu weit vom Arbeitplatz entfernt zu wohnen, oft damit verbunden, dass man mitten im Lärm von viel befahrenen Straßen oder gar Autobahnen wohnt, auf denen der Lärm selbst in der Nacht kaum jemals abreißt. Natürlich atmet man dort auch die von den Autos und der Industrie erzeugten ungesunden Gase mit ein!

Da wegen der Kanppheit an Wohnraum selbst die lautesten Wohnungen noch ihre Nutzer finden, liegt es primär in der Verantwortung der Planungsbehörden, endlich damit aufzuhören, weiter Wohnraum innerhalb dieser Zonen auszuweisen! Aber was kann man da schon erwarten, wo immer noch die TA Lärm die Grenzen setzt und Planungsfehler wie z.B. der Bau von Wohnungen mit nach Norden ausgerichteten Balkonen zu finden sind.

Der beste Schutz ggen Lärm ist die Erzeugung von Stille. Diese entsteht nicht allein durch die Abschaltung von Geräuschquellen, sondern auch durch die passende Überlagerung ankommender Schallwellen (Gegenschall).

Dieser Gegenschall hat heute eine neue Bedeutung für den Schall, den wir mit unserem Gehörsinn gar nicht wahrnehmen können: den Infraschall. Auch dieser für uns nicht hörbare niederfrequente Schall kann schwach oder stark sein. Ist er sehr stark, spüren wir seinen Druck sogar diffus über unseren ganzen Körper. Wenn solcher Infraschall dann auch noch ein Dauerschall ist wie z.B. bei einem brummenden Blockheizwerk, sind schwere Gesundheitsfolgen zu erwarten.

In Deutschland arbeitet die Wuppertaler Firma WaveScape (http://www.wavescape-technologies.com) an der Perfektionierung des Gegenschalls, etwa durch die Bestückung eines Fensters mit Sensoren, die den von außen ankommenden Straßenlärm bltzschnell aufnehmen und Lautsprechern,  die ebenso schnell die passenden Gegenwellen erzeugen. Das ist eine verteufelt schwiereige Aufgabe. Hoffentlich lässt sich da ein guter Standard herstellen.

Wenn man dann schon einmal die herkömmlichen Fenster verbessert, sollte man auch daran denken, den Schallschutz nicht mehr durch dreifache Verglasung erreichen zu wollen. Das nämlich lässt alle UVB -Strahlen des Sonnenlichts draußen, was uns im Ergebnis aufs Gemüt schlägt und die Produktion von Vitamin D 3 unerbindet, s. http://www.essenspausen.com/licht-ist-leben/.

Schauen Sie doch auch einmal in meinenBeitrag zur Lichtverschmutzung:

Lichtverschmutzung = Gesundheitsschaden