Das Grundrecht auf soziale Inklusion
Erstellt von r.ehlers am Mittwoch 19. November 2014
Der relativ neue Begriff der Inklusion meint nicht mehr als das genaue Gegenteil von Ausgrenzung.
Gemeint ist die Ausgrenzung von Menschen aus einer Gemeinschaft wegen einer Andersartigkeit,also anderer Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Religion oder Weltanschauung, Neigungen, Kultur, körperlicher und geistig-psychischer Fahigkeiten und Merkmale, usw.. Fehlende Inklusion ist daher immer auch das Zeichen des fehlenden Respekts und der Diskriminierung, somit der der Aberkennung der Würde des Einzelnen.
-monheim.de-
Rechtlich angesprochen ist damit Art. 1 GG, der es dem Staat verbietet, die Würde des Menschen zu missachten. Leider gibt es keine materiellen Grundrechte, also auch keinen Anspruch darauf, dass der Staat sich aktiv dafür einsetzt, die Würde jedes einzelnen Menschen zu fördern. Grundrechte sind eben dank ihrer historischen Herkunft nur Schutzrechte gegen den Staat.
Weiter angesprochen ist auch der wichtige Art. 3 des Grundgesetzes, äußerst irreführend meist das Gleichheitsgebot genannt. In Wahrheit ist dort nicht die positive Pflicht zur Gleichbehandlung geregelt, sondern nur das Verbot gleiche Sachverhalte verschieden, also ungleich zu behandeln. Das ist viel weniger, nach meiner Überzeugung zu wenig.
Dass unser Staat sich als Sozialstaat empfindet, sagt nicht viel, da seine Organe -vorab die gesetzgebenden Parlamente- nach der Verfassung einen weiten Spielraum haben in der Entscheidung, was sie im sozialen Interesse regeln oder liegen lassen.
Wir brauchen endlich bessere verfassungsrechtliche Regeln, die den Staat direkt in die Pflicht nehmen, bewusst alle Menschen, die unglücklich an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind, wieder ganz in sie hinein zu führen. Warum nur ist nicht geregelt, dass es zu ahnden ist, wenn beispielsweise der Zugang zu öffentlichen Räumen und Plätzen nicht barrierefrei gestaltet wird?! Natürlich muss es auch geahndet werden, wenn Steuergelder aus dem Fenster geworfen statt im Interesse der Allgemeinheit ausgegeben zu werden.
Beim Thema Inklusion höre ich immer wieder, dass die Menschen doch alle sehr verschieden seien. Jeder hätte seine eigenen, von anderen unterschiedenen Vorzüge, Eigenheiten und Fähigkeiten. Gemessen an der grundlegenden Gleichheit aller Menschen, die bis in unser Erbgut hineinreicht, haben diese Unterschiede aber wenig Gewicht. Die Gleichbehandlung gebietet sich also schon wegen der tatsächlich vorhandenen Gleichheit aller Menschen!
Stellen Sie sich einmal vor, die Förderung der Inklusion wäre eine zwingende Pflicht für Politik, Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung ! Unser Staat wäre sehr bald nicht wiederzuerkennen. Die Befolgung des Wohls der Allgemeinheit wäre oberste Maxime für alles staatliche Handeln. Ich denke nicht, dass dies zu einem neuen Versuch des Sozialismus oder Staatskapitalismus führen würde, weil die Eigentumsgarantien ja nicht abgeschafft würden.
Was ich zu gern sehen würde ist, wie sich durch diese Maßnahmen das ganze Gesundheitssystem ändern würde. Im Vordergrund des neuen Systems stände zweifellos die Prävention – mit der Folge, dass das System ohne Probleme bezahlbar würde und dann auch mehr Geld für die Menschen da wäre, die trotzdem krank würden.
Um aus dem heutigen Deutschland ein ganz im Interesse der Allgemeinheit bestens funktioniermdes Staatswesen zu machen, brauchen wir keine Revolution. All das lässt sich leicht durch kleine, aber wirkungsvolle Änderungen auf der Basis des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland realisieren, die nach dem Willen unserer Parlamentarier nun mal eine endgültige Verfassung unseres Landes sein soll.