Bad Aibling – fahrlässige Ablenkung
Erstellt von r.ehlers am Mittwoch 13. April 2016
Das Zugunglück von Bad Aibling ist praktisch aufgeklärt. Der Fahrdiesstleister ist in Untersuchungshaft. Es steht fest, dass er fahrlässig falsche Signale gesetzt hat, die zwei Züge auf der eingleisigen Strecke aufeinander zurasen ließen. Er wird sich daher – insbesondere -wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung strafrechtlich verantworten müssen.
Gesichert ist auch, dass er in der fraglichen Zeit auf seinem Smartpone ein aus dem Internet herunter geladenes Computerspiel gespielt hat. Er behauptet zwar, dass ihn das nicht von der genauen Erfüllung seiner Pflichten abgehalten hätte. Er wäre nicht dadurch abgelenkt gewesen, die tödlichen Fehler wären ihm nihct dadurch bedingt unterlaufen. Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass der zeitliche Zusammenhang aber den Schluss zuließe, dass dem doch so gewesen sei.
Es kommt zwar aus Rechtsgründen nicht darauf an, ob der Mann in seiner Arbeitszeit wirklich mit seinem Smartphone „gedaddelt“ hat und ob ihn genau das abgelenkt hat, die richtigen Signale und Notrufe zu setzen. Für die Bewertung seiner Tat ist seine Spielerei auf dem Smatphone aber mit Sicherheit von großer Bedeutung, weil es ein schechtes Licht auf seine Dienstauffassung wirft. Denn dass solche Spielerei dem Spieler die Aufmerksamkeit auf seine Pflichten rauben kann, weiß jeder. Diese Spiele können die Spieler so sehr gefangen nehmen, dass sie sich im Geiste mehr außerhalb als innerhalb der Realität aufhalten.
Das ist ähnlich wie beim Telefonieren während des Autofahrens, vor dem die Polizei nach Vorliegen neuerer statistische Zahlen dringend warnt, s. mein Beitrag vom Dezember über die ebenso gefährliche Kommunikation im Auto.