Gesundheitliche Hilfen rechtlich erschwert
Erstellt von r.ehlers am Sonntag 3. August 2014
Wie nennt man das, wenn einer dem anderen
- im Falle wirklicher Not
- die mögliche Hilfe verweigert?
Ähnlich ist die Lage, wenn einer dem anderen verschweigt, wie ihm möglicherweise geholfen werden kann und wenn die, die möglicherweise helfen können, daran gehindert werden, mit den Hilfesuchenden über die Möglichkeiten auch nur zu reden.
Man nennt das unterlassene Hilfeleistung, die in unseren Strafrecht als kriminelles Vergehen geahndet wird. Aber wie ist es, wenn die Rechtsordnung selbst ein System von Vorschriften errichtet, das genau so etwas bewirkt?!
Sie meinen, so was tut doch kein Staat? Und ob! Aber er beruft sich auf Gründe des Allgemeinwohls. Er erklärt, dass er die Information über mögliche Hilfen durch die richtige Nutzung unserer Lebensmittel nur zulassen könne, wenn es auch wissenschaftlich nachgewiesen sei, dass die Hilfen gesichert sind. Nun ist es aber – anders als bei Arzneimitteln – von je her nicht üblich, den genauen Wegen der Nahrung im Körper gründlich nachzugehen,
s. dazu http://www.essenspausen.com/viel-anspruch-wenig-wissen-ueber-wirkung-von-lebensmitteln/#more-2790).
Wir Bürger verlassen uns auf die Erfahrungen im Umgang mit Lebensmitteln, wie sie früher von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Weil heute fast alle Bürger weit weg von der Erzeugung der Nahrung und ihrer Beschaffung leben und sogar immer weniger von ihrer angemessenen Zubereitung verstehen und lieber auf Fertiggerichte setzen, brauchen wir eigentlich mehr Information über die Bedingungen und die Wirkungen des richtigen Essens. Solche Information liefert nach ihren Versprechungen die Werbung. Sie aber ist nur selten ehrlich.
Nachdem die Irreführung über die gesundheitlichen Wirkungen der angebotenen Lebensmittelprodukte schon eher die Regel als die Ausnahme geworden war, haben sich die Staaten in fast allen Teilen der Welt abgesprochen, die Aussagen über die gesundheitlichen Wirkungen von Lebensmiteln nicht mehr nur noch zu kontrollieren, sondern zu verbieten, soweit sie nicht von ihnen nach Überprüfung auf ihre wissenschaftliche Besicherung ausnahmsweise zugelassen werden. Juristisch nennt man das ein
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
Diese Rechtsfigur liegt auch dem sog. Codex Alimentarius der Europäischen Union zugrunde, die alle Behauptungen über die gesundheitliche Wirkung von Lebensmitteln verbietet, wenn sie nicht in die von der EU in Parma, Italien, geführten Liste aufgenommen worden sind.
-cincercidezi.blogspot.com-
Die freie Rede und das freie Wirtschaften sind nach dem deutschen Grundgesetz grundrechtlich geschützt. Dieser Schutz, den auch das EU-Recht beachten muss, kann aber, soweit es dafür sachliche Gründe gibt und der Kernbereich dieser Bürgerrechte nicht tangiert wird, inhaltlich eingschränkt werden. Ob solche sachlichen Gründe vorliegen, ergibt sich aus der Betrachtung aller von der Regelung betroffenen Umstände.
Bei dieser Abwägung ist auf der einen Seite das Interesse unübersehbar, dass die grassierende Unehrlichkeit in der Gesundheitswerbung unbedingt abgestellt gehört. Sie macht aus den Bürgern dumme eichtgläubige Konsumenten stattsie zum selbstbewussten Mitdenken über die Möglichkeiten der gesundheitlichen Vorteile durch den reichtigen Einsatz von Lbensmitteln zu führen. Irreführende Werbung führt auch unweigerlich dazu, dass Menschen sich mit der Nutzung unwirksamer oder im besonderen Fall sogar schädlicher Produkte begnügen und wirklich gegebene Hilfen außen vor lassen.
Auf der anderen Seite darf die Rechtsrdnung das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Die einfachen Gesetze sind im Lichte der Freiheitsrechte der Bürger so fassen, dass in diese nicht übermäßig eingegriffen wird. Die Rechtsanwender müssen sich bei der Auslegung der Gesetze ebenfalls daran orientieren, dass Grundrechte nicht stärker als sachlich notwendig beschränkt werden.
Aus der Abwägung des Für und Wider ergibt sich unschwer ein klares Bild:
1. Der Gesetzgeber tut Recht daran, es den Anbietern von Lebensmitteln zu verbieten, ihren Produkten gesundheitliche Wirkungen beizulegen, die nicht vollständig wissenschaftlich gesichert sind. Wir leben in einer stark verwissenschaftlichten Welt, in der die Erkenntnisse der Wissenschaft einen hohen Stellenwert haben. Wenn jemand daher erklärt, dass eine bestimmte Ursache eine bestimmte Wrkung hat, soll er das bitte seinen Mitmenschen auch beweisen.
2. Um falsche Inanspruchnahmen der Wissenschaft wirksam zu vermeiden ist der Gesetzgeber im Rahmen des ihm eingerämten Handlungsermesens auch befugt, Kontrollsysteme einzuführen wie den Codex Alimentarius.
3. Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Anbietern von Lebensmitteln darüber hinaus zu verbieten, in den von der Wisssenschaft noch nicht voll erforschten Bereichen an der weiteren wissenschaftlichen Erforschung der Wirkungen von Lebensmitteln mitzuwirken und ehrlich darüber und über das Vorliegen vorläufiger Ergebnisse und praktischer Erfahrungen zu berichten.
Die gewerblichen Hersteller und Anbieter von Lebensmitteln da mundtot zu machen, ist ein Eingriff in den Kernbereich der freien Meinungsäußerung, des freien gwerblichen Tätigkeit und des Rechts auf freie Ausübung der Wissenschaft.
4. Die exzessive Gängelung der Hersteller und Anbieter von Lebensmitteln bedeutet schließich auch den Ausschluss der Hilfesuchenden von den Informationen über wirksame gesundheitliche und kranheitsbezogene Hilfen durch geegnete Ernährung. Wer, wenn nicht die Hersteller der Lebensmittelprodukte, soll denn den Wirkungen forschend nachgehen?Es ist heute leider so, dass „die Wissenschaft“ mehr oder minder nur noch für den forscht, der sie bezahlt. Da keiner von den „Großen“ viel daran verdienenen kann, wenn schlichte Nahrung vieldafür tut, dass die Menschen gesund bleiben, weniger krank werden und dass ihnen damit sogar bei der Linderung und Heilung von Krankheiten geholfen werden kann, bleiben die großartigen Wirkungen, die die richtige Ernährung vermittelt, weiterhin im Dunkeln. Vershwörungstheoretiker werden behautpten, dass das wohl sogar beabsichtigt sei!
Wenn die Werbung gar keine sinnvollen Informationen mehr transportieren darf, macht dies die Kosumenten blid für mögliche längst gegebene aber nur noch nicht komplett erforschte Hilfen. Es versteht sich, dass Produkte, die nicht in jeder wissenschaftlichen Richtung auf Herz und Nieren geprüft sind, natürlich nicht schaden dürfen.