Richtig Essen

GfE- Gesellschaft für richtiges Essen und Lebensgestaltung e.V.

Native Kost: Kurzinfo für Einsteiger

Erstellt von r.ehlers am Samstag 8. Februar 2014

Sachbezug: Kurzinormation, native Kost, Wirkaussagen für Lebensmittel, Health Claims

Die Gefährdung der heutigen Menschheit entspringt nicht so sehr ihrer Macht, physikalische Vorgänge zu beherrschen, als ihrer Ohnmacht, das soziale Geschehen vernünftig zu lenken. Konrad Lorenz

Versuchen Sie mal, jemand vom Wert neuer Dinge zu überzeugen, was bei neuen Informationen über das Essen bedeutet, dass Sie ihn zum anderen Essenüberzeugen müssen! Die sichere erste Reaktion ist: „Was der Bauer nicht kennt, das (fr)isst er nicht.“  Lange Vorträge hört sich niemand an, und liest auch keine langatmigen Ausführungen über neue Dinge,  wenn er nicht bereits so weit informiert ist, dass er es ernsthaft für möglich halten kann, dass sie tatsächlich sehr hilfreich sein könnten.

Um eine Grundlage für eine ausführliche Darstellung des Wertes der nativen Kost und der Wirkzusammenhänge bei ihrem Verzehr zu haben, habe ich vor einigen Wochen eine PowerPoint Präsentation geschrieben: http://www.essenspausen.com/native-kost-eine-power-point-praesentation/. Einen Mitmenschen, der selbst von den grundlegenden Zusammenhängen absolut nichts weiß, kann man mit einer solchen Summe an Informationen nicht „hinter dem Ofen hervorlocken.“

Das aber sollte gelingen mit der Kurzinfo für Einsteiger:

Die hier zunächst präsentierte Informationsschrift ist inzwischen gelöscht. In verbesserter Form finden Sie sie unter http://www.essenspausen.com/kurzinformatin-zur-nativen-kost/

Außerhab dieser Darlegung will ich kurz ein Wort verlieren über die in der EU überall eingeführte Health Claims Verordnung, die für die Adressaten dieser Regelung ein komplettes Verbot aller gesundheitsbezogenen Ausssgen über Lebensmittel beinhaltet. Ausnahmen müssen ausdrücklich bei der EU-Behörde EFSA in Parma behördlich genehmigt werden (Codex Alimentarius). Das betrifft aber weder die Allgemeinheit, noch Therapeuten, Forscher und Medizinjournalsten und -autoren.

Dieser Maulkorb gilt ausschließlich für die Hersteller und die Vertreiber von Lebensmitteln. Selbst ihnen ist aber nicht jede Erwähnung oder Diskussion möglicher Wirkungen verboten, sondern nur ihre definitive Behauptung. Eine solche Behauptung muss nicht direkt aufgesetellt werden. Verboten ist es auch zu suggerieren, dass die Wirkungen einträten. Das Gesetz verbietet auch die schlichte Bezugnahme auf die Wirkbehauptungen Dritter, auch von Fachleuten, wenn nicht klar ist, dass sich dies nur im Bereich der Diskussion und der Hypothese bewegt.